Darf ich, als Privatperson, selbst ein neues Schloss in meinen Tresor einbauen?

Kurz und knapp: Ja! Lesen Sie jedoch weiter, wenn einer der folgenden Fälle (A, B, C) auf Sie zutrifft:

A:

Der Tresor ist nach EN 1143-1 oder EN 14450 zertifiziert


B:

Der Tresor ist bei der Versicherung als Wertbehältnis angemeldet


C:

Der Tresor soll verkauft werden


A & B trifft zu:

Sie sollten Ihrer Versicherung den Plan, das Schloss zu tauschen, mitteilen. In der Regel stimmt die Versicherung zu, wenn das neue Schloss wenigstens die gleiche VdS Klasse hat wie das vorherige Schloss.


A & C treffen zu:

Egal ob Sie das Schloss selbst einbauen oder es von einem Tresorservice einbauen lassen: Um die Zertifizierung aufrecht zu halten, muss der Hersteller des Tresors bestätigen, dass der Einbau eines neuen Schlosses den Widerstandsgrad nicht herabsetzt.

Dies ist im Zweifelsfall schwierig. Besonders, wenn der Hersteller – wie so oft – in fernen Landen sitzt. Oft wollen die Hersteller aber auch gar nicht das Sie selbst ein neues Schloss einbauen. Schließlich ist das für sie eine „schöne Einnahmequelle“. Zu diesem Thema gibt es viel zu sagen und vieles wird diskutiert … die gegenwärtige Regelung der Testinstitute unterscheidet bei nachträglichem Einbau nicht zwischen Laien und Fachleuten, und auch die genormten Schlossklassen spielen leider keinerlei Rolle.

Daher kommen Sie oft nicht umhin die Widerstandsklasse des Tresors als ungültig zu markieren. Selbst, wenn das neu eingebaute Schloss sicherer ist als das alte. Die Versicherungen kennen das Dilemma und sind in der Regel einverstanden (siehe oben).

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